AGB

AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines


Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminarveranstaltung liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SemProCon zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden, die SemProCon nicht ausdrücklich anerkennt, werden – selbst bei Kenntnis dieser – nicht Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn SemProCon Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Anmeldung


Die Anmeldung zu den Seminaren kann telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Teilnehmerzahl für ein offenes, nicht auf einzelne Firmen oder einzelne Personen beschränktes Seminar ist auf maximal neun Personen begrenzt. Daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen bemüht sich SemProCon, dem Kunden umgehend einen Zusatztermin anzubieten.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages


Die auf der Website sowie in den Broschüren und sonstigen Werbemittel von SemProCon aufgeführten Leistungen stellen kein SemProCon bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, SemProCon mit der Anmeldung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Nach der Anmeldung erhält der Kunde seitens der SemProCon eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande.

§ 4 Abmeldung


1. Abmeldungen müssen stets schriftlich erfolgen. Meldet sich der Kunde bis zu 14 Tagen vor Seminarbeginn ab (Eingang der Absage bei SemProCon ist entscheidend), entstehen diesem keine Kosten. Danach erfolgende Abmeldungen führen dazu, dass dem Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe der vereinbarten Seminarkosten berechnet wird. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass SemProCon durch die Abmeldung kein oder ein im Vergleich zur Stornogebühr wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Selbstverständlich kann der Kunde aber auch ohne Aufpreis einen Ersatzteilnehmer benennen. Eine nur zeitanteilig erfolgte Teilnahme an einem Seminar berechtigt den Kunden nicht zur Herabsetzung der Seminargebühren.
2. Für den Fall, dass zwischen Kunde und SemProCon ein Vertrag über ein speziell für diesen Kunden organisiertes Seminar (Firmenseminar oder Einzelseminar/Einzelcoaching) zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Absage dieses Seminars durch den Kunden ungeachtet Abs. 1 die Kosten zu tragen, die SemProCon durch die Vorbereitung des Seminars entstanden sind bzw. noch entstehen, insbesondere weil der Referent sowie dessen Hotelzimmer, Flug- oder Bahntickets sowie eventuell ein externer Seminarraum mit den erforderlichen technischen Einrichtungen (z.B. in einem Hotel) und Ähnliches bereits verbindlich gebucht sind. SemProCon wird sich bemühen, diese Kosten durch unverzügliche Stornierungen – soweit dies möglich ist – möglichst gering zu halten. Dies gilt sowohl für Seminare direkt beim Kunden (Inhouse-Seminare), in den Seminarräumen von SemProCon als auch für Seminare an einem dritten Ort (z.B. in einem Hotel).
3. Die SemProCon ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen, es sei denn zwischen dem Kunden und SemProCon wurde für ein Firmen- oder Einzelseminar ausdrücklich ein bestimmter Seminarort vereinbart. Aus wichtigem Grund – u.a. bei Erkrankungen des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl- sowie in Fällen höherer Gewalt – u.a. bei Krieg, Feuer und Streik – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist SemProCon aber auch berechtigt, den Veranstaltungstermin zu ändern, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – bestehen nicht, es sei denn, dies ist in § 8 geregelt.

§ 5 Zahlungen


1. Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Mit Erhalt der Rechnung wird der Rechnungsbetrag fällig und ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der SemProCon zu überweisen.
2. Nach Vertragsschluss auftretende Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners berechtigen SemProCon vom Vertrag zurückzutreten. An der Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt es insbesondere, wenn dieser eine fällige Rechnung von SemProCon trotz Mahnung nicht fristgerecht bezahlt. Im Falle eines solchen vom Kunden zu vertretenden Rücktritts bleibt SemProCon berechtigt, die unter § 4 Abs. 2 genannten und bereits entstandenen Kosten vom Kunden erstattet zu bekommen.
3. Dem Kunden – soweit dieser Kaufmann ist – steht ein Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, soweit nicht der Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Aufrechnung durch den Kunden.

§ 6 Preise, Preisänderungen und Leistungen


1. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
2. Die im Programm genannten Seminarpreise umfassen bei offenen Seminaren im Sinne von § 2 die Seminargebühren, Seminarunterlagen, die Pausenerfrischungsgetränke und einen Mittagsimbiss.
3. Der Endpreis bei Firmen- oder Einzelseminaren setzt sich zusammen aus dem Tagessatz des Referenten je Seminartag und den Kosten für Unterlagen sowie – soweit diese entstehen – aus den Kosten für die Anreise, Verpflegung, Unterkunft des Referenten, die Verpflegung des Kunden bzw. der Teilnehmer und die Miete für externe Seminarräume und externe technische Einrichtungen (insb. Rechner).
4. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sowie beim Kunden direkt trägt der Kunde selbst. Finden Seminare beim Kunden statt, stellt dieser unentgeltlich die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen.
5. Preiserhöhungen werden an den Kunden nur weiterbelastet, wenn zwischen dem Tag des Zustandekommens des Vertrages und dem Seminarbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

§ 7 Urheberrechte


Alle Rechte an den Seminarunterlagen (gleich in welcher Form), Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich die SemProCon vor. Die Seminarunterlagen dürfen – auch auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SemProCon nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Der Kunde darf mitgebrachte Datenträger nur mit ausdrücklicher Genehmigung von SemProCon auf deren Rechner verwendet werden.

§ 8 Haftung


SemProCon haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
1. SemProCon haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SemProCon nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet SemProCon nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit SemProCon eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, auch in Fällen grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden durch die Leistung von SemProCon an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 5 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Regelungen der Sätze 3, 4 und 5 gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit SemProCon eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Absatz 3, die Haftung für Unmöglichkeit nach Absatz 4.
3. SemProCon haftet bei der Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SemProCon nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, ist die Haftung für den Fall der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von SemProCon für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 50 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer SemProCon gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt jedoch nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen und verschieben sich die Termine angemessen.
4. Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, ist die Haftung für den Fall der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die wegen der Unmöglichkeit nicht erbracht werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Haftung für beratende Tätigkeit
Die Haftung für Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge ist ausgeschlossen.
7. Datenverlust
Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Pflicht zur Schadensminderung insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat. SemProCon haftet für den Verlust von Daten nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zur Datensicherung in angemessenem Umfang nachgekommen ist und die verlorenen Daten mit angemessenem technischen Aufwand maschinell reproduziert werden können.
8. Versicherungen
Hat der Kunde für den betreffenden Schadensfall eine Versicherung abgeschlossen, so haftet SemProCon nur und soweit der Schaden von der Versicherung gedeckt ist für mit der Inanspruchnahme der Versicherung verbundene Nachteile. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Versicherung in Anspruch zu nehmen.

§ 9 Sonstiges


Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streik, Aussperrungen, Sabotage durch Dritte, behördliche Anordnungen u.ä. haftet keine Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehende Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistungserfüllung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, lückenhaft oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt. Für den Fall einer Lücke gilt das, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

Falls Sie Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns!

Stand 10.01.2023